Warum sich Vermieter trotz Bestellerprinzip für einen Makler entscheiden
Der Bundesrat hat am 27.03.15 das Mietrechtsnovellierungsgesetz verabschiedet. Lediglich die Unterschrift des Bundespräsidenten fehlt noch. Das Bestellerprinzip wird voraussichtlich ab dem 01. Juni 2015 Inkrafttreten, die Mietpreisbremse gilt ab sofort.
Was leistet ein Makler???
Was Sie in Ihrem Geschäftsalltag leisten, haben wir gemeinsam mit Ihren Kollegen zusammengetragen und in einer Infografik dargestellt. Machen Sie so Ihre Leistung transparent. Zeigen Sie Eigentümern und Interessenten, was Sie als Makler bei der Vermarktung von Immobilien leisten. Nutzen Sie die Grafik in Ihrer Kommunikation und zeigen Sie potentiellen Kunden, warum sie einen Makler engagieren sollten.
Hier als PDF
Was leisten eigentlich Makler.pdf (927 kB)
05.01.2015 - Für private Eigentümer ist es nahezu unmöglich, den richtigen Marktpreis und optimalen Mieter/Käufer in angemessener Zeit für ihr Objekt zu finden.
Zur Erreichung dieses Ziels soll neben der Mietpreisbremse ab 2015 auch die Einführung des Bestellerprinzips im Maklerrecht führen.
Entsprechend eindeutig ist die Antwort auf die Frage: "Wie reagieren Vermieter, wenn das Bestellerprinzip kommt?". ImmobilienScout24 hat gemeinsam mit der Immobilien Zeitung eine Umfrage in der Branche unter 490 gewerblichen Vermietern zum Thema durchgeführt. Umfrage von Immo Media Consult im Auftrag von ImmoblienScout24 und der Immobilien Zeitung; Apr. 2014
1. Makler bieten wichtigen Service, auf den nicht verzichtet werden kann
2. Makler haben bessere Kenntnisse des lokalen Vermietungsmarktes
3. Fehlende Ressourcen, um Vermietungen selbst durchzuführen
4. Bestände weit verstreut, Vermieter können nicht überall vor Ort sein
5. Vermieter hat bereits vor Einführung des Bestellerprinzips die Vermietungskosten selbst getragen
6. Vermieter kann höhere Kosten durch höhere Mietforderung gegenfinanzieren
7. Vermieter will mit Maklern vor allem personelle Engpässe überbrücken